Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Jor's Carservice gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
2. Terminvereinbarung und Vertragsschluss
Terminanfragen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Auftrag, Leistungsumfang und gegebenenfalls Preis oder Preisrahmen zwischen den Parteien vereinbart wurden. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3. Preise
Auf der Website genannte „ab“-Preise sind Startpreise. Der endgültige Preis richtet sich insbesondere nach Fahrzeug, Zustand, Materialbedarf, technischem Aufwand und vereinbartem Leistungsumfang. Vor zusätzlichen, nicht vom ursprünglichen Auftrag erfassten Arbeiten wird nach Möglichkeit eine Abstimmung mit dem Kunden vorgenommen.
4. Neukundenrabatt
Der beworbene Neukundenrabatt von 20 % gilt einmalig beim ersten Auftrag und ausschließlich auf die Arbeitsleistung von Jor's Carservice. Material, Ersatzteile und Leistungen Dritter sind ausgeschlossen. Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem Zustand bereit, der die vereinbarten Arbeiten ermöglicht. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sollen vor einer Innenraumaufbereitung aus dem Fahrzeug entfernt werden.
6. Fahrzeugaufbereitung
Der erzielbare Reinigungserfolg hängt unter anderem von Alter, Material, Vorschäden, Verschmutzungsart und Vorbehandlungen ab. Eine vollständige Entfernung jeder Verfärbung, jedes Geruchs oder jeder Gebrauchsspur kann daher nicht zugesichert werden. Bereits vorhandene Schäden oder empfindliche Materialien können den Leistungsumfang begrenzen.
7. Technische Arbeiten und Zusammenarbeit mit Dritten
Technische Arbeiten, für deren Ausführung besondere handwerksrechtliche Voraussetzungen gelten, werden nur durchgeführt oder organisiert, wenn diese Voraussetzungen für den konkreten Auftrag erfüllt sind. Soweit erforderlich, erfolgt die Leistung nach vorheriger Vereinbarung in Zusammenarbeit mit einem externen qualifizierten Meister oder Fachbetrieb. Wird ein selbstständiger Drittbetrieb Vertragspartner für einen Teil der Leistung, wird dies dem Kunden vorab mitgeteilt.
8. Abnahme und Mängel
Der Kunde soll das Fahrzeug bei Übergabe prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst unmittelbar mitteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
9. Haftung
Jor's Carservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene lose Wertgegenstände besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
10. Zahlung
Die Vergütung ist grundsätzlich nach Abschluss der vereinbarten Leistung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Akzeptierte Zahlungsarten werden vor Auftragserteilung oder vor Ort mitgeteilt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026